Man unterscheidet hier zwischen unbehandeltem und behandeltem Holz und auf Grund der Massen in 4 unterschiedlichen Kategorien (A I – A IV).
Unbehandeltes Holz (AI) ist vornehmlich naturbelassenes Holz ohne Beschichtung, Imprägnierung, Lasur, Lackierung oder anderen Behandlungen. E ist keiner Verschmutzung ausgesetzt und nicht mit Schadstoffen behandelt worden.
Die Entsorgung von unbehandeltem Holz ist optimal. Es ist recycelfähig und ist neben der thermischen Verwertung auch sehr gut für eine stoffliche Verwertung geeignet, zum Beispiel zur Herstellung neuen Spanplatten oder Pressholz.
Hierzu gehören z. B.: Bretter, Paletten, Holzkisten, Balken, Schnittreste
A II-HOLZ/A III-ENTSORGUNG: BEHANDELTES HOLZ
Bei Altholz der Kategorie AII handelt es sich um bearbeitetes, Spanplatten, geschnittenes Holz, welches nicht lackiert oder beschichtet ist. (Nägel dürfen enthalten sein) Möbel, die nicht behandelt sind. Keine Lasierung, Anstriche, auch nicht geöltes Holz.
Als Faustregel für Altholz der Holzkategorie AII bis AIII gilt, dass es mit Farben, Lasuren oder Materialien beschichtet oder gestrichen worden ist, die für den Innenraum gedacht sind. Diese Holzkategorien sind ebenfalls gut zum Recyceln geeignet. Sie können sowohl stofflich als auch thermisch in einer Anlage verwertet werden. Unter einer thermischen Verwertung versteht man das Schreddern des Holzes und Verwenden der Holzhackschnitzel als Sekundärbrennstoff.
Beispiele für behandeltes Altholz der Kategorien AII und AIII sind: Verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz wie Leimholzplatten, Möbel, Innentüren, Dielen, Fußböden, Parkett, Kisten, Möbel, Profilbretter, Deckenpaneele, Zierbalken, Holzspielzeug und Bauspanplatten.
A IV-HOLZ-ENTSORGUNG:
Behandeltes und nach Abfallrecht überwachungsbedürftiges Holz entsorgen Sie, wenn das Holz in seiner Natur mit Holzschutzmitteln behandelt worden ist. Die Holzschutzmittel sollen das Holz gegen zerstörende Insekten und Pilze schützen, sowie gegen holzverfärbende Pilze oder aber die Entflammbarkeit des Holzes herabsetzen. Als Faustregel gilt, dass es sich um Lasuren, Farben oder Holzschutzmittel handelt, die für den Außenbereich bestimmt sind. Diese Holzschutzmittel sind mit Schadstoffen versetzt, um das Holz witterungsbeständig und widerstandsfähig gegen Schädlinge, Pilze etc. zu machen. Alle Außenhölzer sind als AIV-Holz einzustufen.
Typische Beispiele für gefährlich-behandeltes AIV-Holz sind: Holzzäune, Bahnschwellen, Balkongeländer, Holz aus dem Schiffsbau, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Rebpfähle.
- Holz AI: AVV 170201
- Holz AII + AIII: AVV170201
- Holz AIV: AVV 170204*
WORAUF IST BEI EINER HOLZ-ENTSORGUNG ZU ACHTEN?
Holz entsorgen Sie am besten sortiert nach den oben aufgeführten Kategorien. Bei einer Mischung von Hölzern der Kategorien AI, AII- und AIII-Holz werden die Anforderungen der jeweils höchsten im Container enthaltenen Altholzkategorie angesetzt. Eine Sonderbehandlung braucht natürlich die AIV-Holz-Entsorgung, da das Holz gesundheitsschädigende Holzschutzmittel enthält. Dieses Altholz muss über einen speziellen Entsorgungsnachweis für gefährliche Abfälle abgeholt werden. Als Entsorgungsfachbetrieb können wir das für Sie übernehmen. Holz entsorgen Sie bitte grundsätzlich nicht mit anderen Abfallarten. Altholz muss getrennt entsorgt werden. Übrigens: Gartenabfall ist kein Holzabfall! Also bitte keine Stämme, Stubben oder Wurzelstöcke mit in den Container werfen.
HINWEIS: Da beim Verbrennen von behandeltem Altholz umweltschädliche Gase und Dämpfe entstehen, die auch giftig sein können, ist eine Verbrennung von behandeltem Holz nicht ratsam und zudem auch nicht erlaubt.
TIPP: Eine AI bis AIII-Holz-Entsorgung kann gewöhnlich zusammen entsorgt werden, da alles gut verwertbar ist. Ein Container für unbehandeltes Holz ist günstiger als der für behandeltes AIV-Holz. Sollten Sie große Mengen haben, lohnt sich eine Sortierung vor Ort – das spart Kosten für Ihre Holz-Entsorgung.